Besondere Anforderungen an die Finanzbuchhaltung
Einnahmenüberschussrechnung und Gewinnverbot
Anbauvereinigungen dürfen keinen Gewinn erwirtschaften und müssen eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) führen. Dies stellt eine große Herausforderung dar, da es schwierig ist, eine schwarze Null zu schreiben.
Die Besonderheit liegt darin, dass CSCs nicht über die vier Sphären verfügen, wie es bei gemeinnützigen Vereinen der Fall ist, was die Buchhaltung etwas vereinfacht.
Dennoch sind spezielle Kenntnisse der Vereinsbesteuerung und -buchhaltung notwendig.
Einfluss der Umsatzsteuer auf die Buchhaltung
Die Behandlung der Mitgliedsbeiträge in Bezug auf die Umsatzsteuerpflicht ist entscheidend. Es muss geklärt werden, ob der gesamte Mitgliedsbeitrag oder nur ein Teil davon umsatzsteuerpflichtig ist.
Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Buchhaltung und sollte sorgfältig geplant werden, um spätere Probleme zu vermeiden.
Wahl der richtigen Kontenrahmen
Bedeutung der richtigen Kontenwahl
Die Wahl des richtigen Kontenrahmens ist für die Buchhaltung von CSCs essenziell. Unterschiedliche Kontenrahmen existieren, und die Wahl des falschen Rahmens oder die Erstellung eigener Konten kann zu Fehlern führen.
Diese Fehler können bei einer Überprüfung, die bei CSCs sehr wahrscheinlich ist, zu Diskussionen und Problemen führen.
Regelmäßige Überprüfungen
Die Gesetzgebung sieht vor, dass CSCs regelmäßig überprüft werden. Ursprünglich war eine jährliche Prüfung vorgeschrieben, nunmehr soll diese jährlich stattfinden. Dies bedeutet, dass die CSCs häufiger und engmaschiger überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.