Cannabis Social Club gründen: Ihr Weg zur Zulassung als Anbauvereinigung

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, alle erforderlichen Schritte zu meistern – von der Vereinsgründung bis hin zur Erlangung der Anbaulizenz.

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RA Bartosz Dzionsko

Kurz vorab: Was ist ein Cannabis Social Club?

Ein Cannabis Social Club (CSC), wird manchmal auch als Anbauvereinigung bezeichnet, ist ein Verein oder eine Genossenschaft, in der Mitglieder gemeinsam Cannabis anbauen.

Die gängigere und kostengünstigere Rechtsform ist der eingetragene Verein. Eine Genossenschaft ist meist teurer und unterliegt strengeren Überwachungspflichten.

Im Folgenden beschreiben wir die Schritte zur Gründung eines CSCs als eingetragenen Verein.

Gründung einer Anbauvereinigung (CSC): Die zwei entscheidenden Schritte

1. Schritt: Vereinsgründung

Die Gründung eines Cannabis Social Clubs beginnt mit der Vereinsgründung. Hierbei müssen einige wichtige Punkte beachtet werden:

  • Satzung: Diese sollte ordnungsgemäß und sicherheitsorientiert gestaltet sein, um feindliche Übernahmen zu verhindern. Anders als bei einer GmbH oder UG gibt es im Verein keinen Inhaber, sondern alle Mitglieder haben Mitsprache. Wichtig ist, dass die Satzung “diktatorische” Regelungen enthält, um die Kontrolle des Vereins durch die Gründungsmitglieder abzusichern, sofern gewünscht.
  • Eintragung: Der Verein muss beim zuständigen Registergericht eingetragen werden. Dabei ist es von Bedeutung, dass die Satzung – es sei denn, dies ist ausdrücklich anders gewollt – keine gemeinnützigen Zwecke verfolgt, da dies für CSCs nicht vorgeschrieben ist und in aller Regel nicht den Wünschen der Gründungsmitglieder entspricht. Auch bei der Anmeldung haben wir es leider öfter erlebt, dass Notare hier Fehler gemacht haben.

2. Schritt: Anerkennungs- und Zulassungsverfahren

Nachdem der Verein gegründet ist, folgt das Zulassungsverfahren:

  • Anbauvereinigung: Rechtlich korrekt wird ein CSC als Anbauvereinigung bezeichnet. Der Antrag hierfür wird bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland gestellt.
  • Nachweise: Hierzu gehören die Eintragung des Vereins, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister der Vorstandsmitglieder, eine Beitragsordnung sowie ein Jugendschutz- und Suchtpräventionskonzept.
  • Location: Die Anbaufläche muss gesichert sein und in einigen Bundesländern ist eine positive Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde erforderlich.

Ihr Cannabisclub-Anwalt

Sie benötigen Unterstützung bei der Gründung Ihres Cannabis Social Clubs oder sonstige rechtliche Unterstützung im im Tagesgeschäft?

Unterstützung durch unsere Kanzlei bei der CSC Gründung

Wir bieten umfassende Beratungsleistungen und Unterstützung bei allen Schritten der Gründung eines CSC:

  • Satzung und Beitragsordnung: Wir erstellen und prüfen die notwendigen Dokumente, damit diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Beitragsordnung ist quasi die Preisliste für das Cannabis und muss die Grundbeiträge sowie die Zuschläge für verschiedene Produkte wie Stecklinge und Samen detailliert festlegen.
  • Anträge und Zulassung: Wir übernehmen die Antragstellung und begleiten Sie durch das Anerkennungsverfahren. Der Prozess beinhaltet die Vorlage verschiedener Dokumente und Nachweise, die wir für Sie vorbereiten und einreichen.
  • Jugendschutz- und Suchtpräventionskonzept: Wir erstellen das notwendige Jugendschutz- und Suchtpräventionskonzept.
  • Finanzbuchhaltung und Steuererklärungen: Nach der Gründung unterstützen wir Sie bei der laufenden Finanzbuchhaltung und erstellen die Steuererklärungen.

Das besondere dabei: Anders als andere Kanzleien bieten wir Ihnen unsere Leistungen zum transparenten Festpreis an.

Mindestanforderungen an Anbauvereinigungen und häufige Missverständnisse

Mindestanforderungen

Mitgliederanzahl: Ein CSC benötigt mindestens sieben Gründungsmitglieder. Mindestens eine Person davon muss im Vorstand sein.

Organe: Ein Schriftführer und ein Schatzmeister sind nicht zwingend erforderlich. Grundsätzlich muss es keine spezielle Ämter innerhalb des Vorstands geben – das bietet Ihnen mehr Flexibilität!

Häufige Missverständnisse

Anbaurat: Viele denken, dass ein sogenannter Anbaurat zwingend notwendig ist, was jedoch nicht der Fall ist. Die Verantwortung kann auch dem Vorstand übertragen werden. In der Regel kann und sollte auf einen Anbaurat verzichtet werden.

Mustersatzungen: Es gibt viele schlechte Mustersatzungen im Umlauf, die unnötige und falsche Anforderungen enthalten, wie z.B. widersprüchliche Regelungen, Lücken oder gar unnötige Vorgaben, die dann einzuhalten sind, aber nicht erforderlich wären.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Unterseite zu häufigen Fehlern

Besondere Regelungen und Anforderungen an Cannabis Clubs

Werbeverbot

Es ist untersagt, aktiv für einen CSC zu werben. Ob dies auch für Webseiten gilt, ist noch unklar, daher sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

Das Werbeverbot umfasst alle öffentlichen Werbemaßnahmen, und Verstöße können schwerwiegende Konsequenzen wie den Verlust der Lizenz nach sich ziehen.

Abgabemengen

Es gibt klare Grenzen für die Abgabe von Cannabis:

  • Maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat.
  • Für Personen unter 21 Jahren: maximal 30 Gramm pro Monat und THC-Gehalt von höchstens 10 %.

Keine kostenlose Abgabe

Die kostenlose Abgabe von Cannabis, z.B. als Promotion, ist nicht zulässig. Auch die Vergütung innerhalb eines CSC ist ein komplexes Thema, das rechtlicher Beratung bedarf.

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Finanzielle und organisatorische Aspekte

Beitragsordnung

Die Beitragsordnung eines CSC ist ein zentrales Dokument, das die finanziellen Rahmenbedingungen regelt. Es muss festgelegt werden, wie hoch der Grundbeitrag ist, wie die Fälligkeit geregelt ist und welche Zuschläge für verschiedene Produkte erhoben werden.

Die Beitragsordnung muss von der Mitgliederversammlung verabschiedet werden und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Finanzbuchhaltung und Steuerfragen

CSC sind verpflichtet, eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung zu führen und jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei diesen Aufgaben und sorgt dafür, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden. Wir beraten Sie auch zu speziellen steuerlichen Regelungen für CSCs.

Sicherheit des Anbauortes

Die Location des CSC muss ausreichend gesichert sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies umfasst u.a. die Sicherung des Anbauortes.

Wir beraten Sie zu den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.

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Langfristige Unterstützung

Unsere Dienstleistungen enden nicht mit der Gründung und Zulassung Ihres CSC. Wir bieten auch langfristige Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Rechtsberatung: Kontinuierliche rechtliche Beratung, um sicherzustellen, dass Ihr CSC stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Buchhaltung und Finanzen: Laufende Unterstützung bei der Finanzbuchhaltung und Erstellung der Steuererklärungen.
  • Schulungen und Weiterbildungen: Regelmäßige Schulungen für Ihr Team zu Themen wie Suchtprävention, Jugendschutz und rechtlichen Neuerungen.

Wenn Sie einen Cannabis Social Club gründen möchten, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, um alle Ihre Fragen zu klären und den Weg zur erfolgreichen Gründung Ihres CSCs zu ebnen.

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