Cannabis Social Club gründen: Ihr Weg zur Zulassung als Anbauvereinigung
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, alle erforderlichen Schritte zu meistern – von der Vereinsgründung bis hin zur Erlangung der Anbaulizenz.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, alle erforderlichen Schritte zu meistern – von der Vereinsgründung bis hin zur Erlangung der Anbaulizenz.
Ein Cannabis Social Club (CSC), wird manchmal auch als Anbauvereinigung bezeichnet, ist ein Verein oder eine Genossenschaft, in der Mitglieder gemeinsam Cannabis anbauen.
Die gängigere und kostengünstigere Rechtsform ist der eingetragene Verein. Eine Genossenschaft ist meist teurer und unterliegt strengeren Überwachungspflichten.
Im Folgenden beschreiben wir die Schritte zur Gründung eines CSCs als eingetragenen Verein.
Die Gründung eines Cannabis Social Clubs beginnt mit der Vereinsgründung. Hierbei müssen einige wichtige Punkte beachtet werden:
Nachdem der Verein gegründet ist, folgt das Zulassungsverfahren:
Sie benötigen Unterstützung bei der Gründung Ihres Cannabis Social Clubs oder sonstige rechtliche Unterstützung im im Tagesgeschäft?
Wir bieten umfassende Beratungsleistungen und Unterstützung bei allen Schritten der Gründung eines CSC:
Das besondere dabei: Anders als andere Kanzleien bieten wir Ihnen unsere Leistungen zum transparenten Festpreis an.
Mitgliederanzahl: Ein CSC benötigt mindestens sieben Gründungsmitglieder. Mindestens eine Person davon muss im Vorstand sein.
Organe: Ein Schriftführer und ein Schatzmeister sind nicht zwingend erforderlich. Grundsätzlich muss es keine spezielle Ämter innerhalb des Vorstands geben – das bietet Ihnen mehr Flexibilität!
Anbaurat: Viele denken, dass ein sogenannter Anbaurat zwingend notwendig ist, was jedoch nicht der Fall ist. Die Verantwortung kann auch dem Vorstand übertragen werden. In der Regel kann und sollte auf einen Anbaurat verzichtet werden.
Mustersatzungen: Es gibt viele schlechte Mustersatzungen im Umlauf, die unnötige und falsche Anforderungen enthalten, wie z.B. widersprüchliche Regelungen, Lücken oder gar unnötige Vorgaben, die dann einzuhalten sind, aber nicht erforderlich wären.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Unterseite zu häufigen Fehlern.
Es ist untersagt, aktiv für einen CSC zu werben. Ob dies auch für Webseiten gilt, ist noch unklar, daher sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
Das Werbeverbot umfasst alle öffentlichen Werbemaßnahmen, und Verstöße können schwerwiegende Konsequenzen wie den Verlust der Lizenz nach sich ziehen.
Es gibt klare Grenzen für die Abgabe von Cannabis:
Die kostenlose Abgabe von Cannabis, z.B. als Promotion, ist nicht zulässig. Auch die Vergütung innerhalb eines CSC ist ein komplexes Thema, das rechtlicher Beratung bedarf.
Sie benötigen Unterstützung bei der Gründung Ihres Cannabis Social Clubs oder sonstige rechtliche Unterstützung im im Tagesgeschäft?
Die Beitragsordnung eines CSC ist ein zentrales Dokument, das die finanziellen Rahmenbedingungen regelt. Es muss festgelegt werden, wie hoch der Grundbeitrag ist, wie die Fälligkeit geregelt ist und welche Zuschläge für verschiedene Produkte erhoben werden.
Die Beitragsordnung muss von der Mitgliederversammlung verabschiedet werden und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
CSC sind verpflichtet, eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung zu führen und jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei diesen Aufgaben und sorgt dafür, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden. Wir beraten Sie auch zu speziellen steuerlichen Regelungen für CSCs.
Die Location des CSC muss ausreichend gesichert sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies umfasst u.a. die Sicherung des Anbauortes.
Wir beraten Sie zu den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.
Sie benötigen Unterstützung bei der Gründung Ihres Cannabis Social Clubs oder sonstige rechtliche Unterstützung im im Tagesgeschäft?
Unsere Dienstleistungen enden nicht mit der Gründung und Zulassung Ihres CSC. Wir bieten auch langfristige Unterstützung in folgenden Bereichen:
Wenn Sie einen Cannabis Social Club gründen möchten, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, um alle Ihre Fragen zu klären und den Weg zur erfolgreichen Gründung Ihres CSCs zu ebnen.