Häufige Fehler und Probleme von Anbauvereinigungen

Die Satzung entspricht oft nicht den Bedürfnissen und Anforderungen der Mitglieder bzw. den gesetzlichen Vorgaben.

Es fehlen Regelungen zur digitalen Mitgliederversammlung, zum Jugendschutz, es sind Klausel zur Gemeinnützigkeit enthalten. Auch die Besetzung des Vorstands und die Rechte der Mitgliederversammlung sind häufig unklar oder nicht wie gewünscht geregelt. Regelungen widersprechen sich häufig und es sind Regelungen enthalten, die die Vereinsarbeit unnötig schwer machen, aber nicht zwingend nötig sind. 

Beispiele: 

  • Jährliche Mitgliederversammlung → Möglich, aber nicht notwendig
  • Gemeinnützigkeitsrechtliche Regelungen → Unnötig, sogar in der Regel unerwünscht
  • keine Beschlussfassung im Umlaufverfahren → Unnötige Erschwenis
  • Bestimmte Anzahl von Vorstandsmitgliedern und Vorgabe hinsichtlich der Ämter (Schatzmeister, Schriftführer, etc.) → Nicht notwendig und problematisch, weil bei einer solchen Regelung die Ämter immer besetzt sein müssen und die Zuständigkeiten nicht anders aufgeteilt werden dürfen. Eine flexible Regelung (“mindestens ein Vorstandsmitglied”) ist insoweit besser, hat aber auch gewisse Nachteile.
  • Vergütung der Vorstandsmitglieder: Satzungsregelung zwingend erforderlich!

Es fehlen häufig klare Vorschriften, wie Mitgliederversammlungen durchzuführen sind, inklusive digitaler Versammlungen und den Bedingungen, unter denen Mitglieder ausgeschlossen werden können.

Die Vereinszwecke sind oft nicht klar definiert oder unzureichend, was zu Problemen bei der Eintragung und im laufenden Betrieb führt, insb. weil der Satzungszweck bei CSC vorgeschrieben ist

Obwohl seltener, kann der Name des Vereins problematisch sein, was meist schon bei der Eintragung auffällt, aber auch nach der Eintragung marken- und namensrechtliche Probleme nach sich ziehen kann.

Viele CSCs haben unklare oder unnötige Regelungen darüber, was mit dem Vereinsvermögen bei Auflösung passiert. Eine Übertragung an gemeinnützige Vereine ist nicht zwingend notwendig, wird aber oft irrtümlich so gehandhabt.

Ein häufiges Problem ist das fehlende Konzept zur Beschaffung von Startkapital. Viele Vereine bedenken nicht die verschiedenen Möglichkeiten, wie Schenkungen, Darlehen oder Vermietungen von Equipment, und riskieren dadurch unnötige steuerliche Belastungen sowie ein unerwünschtes Aufgeben von Rückzahlungsmöglichkeiten.

Viele CSCs denken nicht ausreichend darüber nach, ob und wie eine Betreibergesellschaft neben dem CSC betrieben werden kann. Besonders aufgrund der aktuellen Gesetzesverschärfungen ist eine rechtliche Beratung unerlässlich, um mögliche Probleme zu vermeiden.